Dauerschneefall: Mieter müssen wiederholt Räumen
07. Februar 2012 14:33 Uhr
München (dpa/tmn) Für das Schneeräumen vor dem Haus sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Oft übertragen sie diese Pflicht aber auf ihre Mieter. Sie haben dann gewisse Pflichten.
Wenn Mieter die Räumpflicht übernommen haben, müssen sie dieser Aufgabe zwischen morgens etwa ab 7.00 Uhr und abends bis etwa 20.00 Uhr nachkommen, erklärt der Mieterverein München. Bei Dauerschneefall müssten Mieter die Räum- und Streuarbeiten während des Tages wiederholen. Wer beruflich verhindert ist, müsse für eine Vertretung sorgen.
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Bürgersteig, könne dies für den räumpflichtigen Mieter teuer werden, erklärt der Mieterverein. Denn möglicherweise müsse er dann für den Schadenersatz aufkommen. Allerdings müsse der Verletzte nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt wurde.
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