Nahrungsergänzungsmittel: Werbung nur bei erwiesener Wirkung
09. Februar 2012 14:34 Uhr
Frankfurt/Main (dpa) Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich bewiesen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
Bei gesundheitsbezogenen Aussagen über ein Nahrungsergänzungsmittel bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher darauf vertraue und daher ärztlichen Rat nicht oder zu spät suche (Aktenzeichen: 6 U 174/10), so die Auffassung des Gerichts.
Mit dem Urteil wird einem Unternehmen, das getrocknetes Pilzpulver vertreibt, verboten, mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu werben. Die Firma hatte unter anderem damit geworben, dass das Pulver einer gesunden Verdauung und einem stabilen Immunsystems sowie einem gesunden Kreislauf dient. Nach Feststellung des Gerichts war keine dieser Aussage belegt. Die Richter forderten, dass die gesundheitsfördernde Wirkung beispielsweise in Studien nachgewiesen wird, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Das OLG verwies außerdem darauf, dass auch das europäische Recht Werbung mit nicht erwiesenen medizinischen Wirkungen verbietet.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, welche Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben zu stellen sind, ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Der BGH soll nach dem Willen der Frankfurter Richter auch darüber entscheiden, ob sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Sache befassen soll.
Lifestyle
- Bauen & Wohnen
- Gesundheit
- Beruf und Bildung
- Rund ums Haustier
- Geld und Recht
- Garten & Umwelt
- Reisen und Ausflüge
- Fernsehen
- Buntes aus aller Welt
- Autoren und Bücher
- Kunst und Ausstellungen
- Kino und Film
- Musik, Konzerte, Festivals
- Promis und mehr
- Boulevard
- Wirtschaft und Börse
- Veranstaltungen
- Das Papa-Blog
- Spiele für die Pause
- Geschenke-Notdienst
Gute Erdbeerkonfitüre mit viel Frucht muss nicht viel kosten
Berlin (dpa/tmn) Eine gute Erdbeerkonfitüre mit hohem Fruchtanteil muss nicht teuer sein. Laut einem Test der Stiftung Warentest in Berlin sind empfehlenswerte Produkte im Discounter schon für 22 Cent pro 100 Gramm zu haben. ...zum Artikel
Sommeressen - Salate mit Linsen als perfekte Sattmacher
Mühldorf am Inn (dpa/tmn) Bei hohen Temperaturen sind Blattsalate, aufgepeppt mit Hülsenfrüchten wie Linsen, Bohnen oder Erbsen, eine leichte und dennoch sättigende Mahlzeit. Finger weg, heißt es hingegen bei Frittiertem. ...zum Artikel
Im Restaurant explizit «Mineralwasser» bestellen
Hamburg (dpa/tmn) Um zu sparen, greift der ein oder andere Gastronom schon mal in die Trickkiste. Gerade bei Wasser sollten Gäste präzise Bestellungen abgeben, um sich nicht lumpen zu lassen. ...zum Artikel
Anzeige
Anzeige
Rückenschmerzen ade: Blaues LED-Licht bewirkt natürliche Schmerzlinderung
Rund zwei Drittel der Bundesbürger leiden an Rückenbeschwerden. Die Betroffenen wünschen sich in erster Linie natürliche Behandlungsmöglichkeiten, die den Körper nicht noch zusätzlich belasten. Eine völlig neue, substanzfreie Therapie stellt Philips jetzt vor. Gemeinsam mit renommierten deutschen Universitätskliniken hat das Unternehmen ein Behandlungsgerät gegen Rückenschmerzen entwickelt, das auf blauem LED-Licht basiert: Philips BlueTouch. ...zum Artikel