Münsteraner gehen wegen 15 Euro Bußgeld ins Gefängnis
08. Februar 2012 18:54 Uhr von Stefan Bergmann | Quelle: Münstersche Zeitung
Ein Knöllchen, eine kleine Geldstrafe, zu zahlen für eine schlichte Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Das geht vielen Münsteranern gegen den Strich. Viele Hundert Münsteraner lassen es sogar so weit kommen, dass sie die Anordnung einer Erzwingungshaft abwarten - einige gehen wegen solcher Lappalien sogar lieber ins Gefängnis.
So ganz genau kann Rolf Silwedel, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt, die Zahl derjenigen, die lieber in den Knast gehen anstatt 15 Euro zu bezahlen, nicht beziffern. "Etwa eine Handvoll pro Jahr" seien es, sagt Silwedel. Landgerichtssprecher Matthias Bäumer bestätigte diese Angabe. Sie alle verweigern sich der Strafe, die ihnen die Behörden aufgebrummt haben, weil sie falsch geparkt haben, leicht zu schnell gefahren sind, vielleicht auch geraucht haben, wo man nicht rauchen durfte. Oft sind es nur wenige Euro, manchmal auch ein paar hundert. Betroffen seien häufig Menschen, "die generell ein Problem mit dem Staat haben, oder mit Autoritäten", hieß es am Mittwoch. 826 angedrohte Haftstrafen Wenn die städtische Bußgeldstelle den Sünder nicht zum Zahlen animieren kann, wenn schriftliche Ermahnung und Bußgeldbescheid folgenlos verhallen, dann gibt die Ordnungsbehörde die Verfahren in vielen Fällen an das Amtsgericht ab und beantragt Erzwingungshaft. Im Jahr 2010 in 1120 Fällen, im vergangenen Jahr in 826 Fällen. "Vorher prüfen wir jeden Einzelfall. Wenn wir erkennen: Hier kann jemand bezahlen, will es aber nicht, dann stellen wir den Haftantrag", sagt Norbert Vechtel im Ordnungsamt der Stadt Münster. Trotzdem handele es sich um ein "Massenverfahren" im Ordnungsamt. Ein Tag Knast kostet Staat 105 Euro Die Amtsrichter prüfen erneut, schicken dem widerborstigen Verkehrssünder eine Haftanordnung. Spätestens nach diesem Schreiben kommen die meisten zur Vernunft und bezahlen. Die Kosten für einen Tag in Haft beziffert das NRW-Justizministerium auf 105 Euro und 7 Cent. Um die Kosten zu senken, appelliert Justizminister Thomas Kutschaty inzwischen an die Gerichte, die Haft-Tage möglichst in Tage gemeinnütziger Arbeit umzuwandeln. Zwei Tage Knast Generell halten die Richter jedoch an den (Haft-)Strafen für zahlungsunwillige Verkehrssünder fest. Vechtel: "Jeder Mensch muss gleich behandelt werden, niemand darf sich darauf verlassen, eine Strafe nicht zahlen zu müssen." Nur wer vor Haftantritt noch schnell zahlt, kommt ungeschoren davon. Wer erst einmal im Gefängnis ist, kann die Zeit abkürzen, indem er das Geld schnell überweist. Sind alle Tage abgesessen, verfällt die Strafe. Eine 15-Euro-Knöllchen kann so schnell zu einem zweitägigen Aufenthalt hinter Gittern führen.
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