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Baby-Orca mit seiner Mutter im Bekcen des Erlebnisparks «Seaworld» in San Diego (USA). Das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot der Sklaverei gilt nicht für Orcas, stellten Richter in den USA fest. Foto: Seaworld

Klage gegen «Versklavung» von Orcas gescheitert

10. Februar 2012 12:03 Uhr

Washington/San Diego (dpa) Eine Klage, die Tierschützer stellvertretend für fünf Orcawale eingereicht hatten, ist von einem Richter in Kalifornien verworfen worden.

Mit der in San Diego vorgebrachten Klage wollten die Tierschützer prüfen lassen, ob das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot der Sklaverei auch für Meeressäuger gilt. Bundesrichter Jeffrey Miller befand jedoch, dass sich der Anti-Sklaverei-Paragraf nur auf Menschen bezieht, berichteten US-Medien am Donnerstag.

Mit ihrer Klage wollten der amerikanische Tierschutzverband PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) sowie mehrere Meeressäuger-Experten und ehemalige Trainer von Walen die Freilassung von Tieren aus dem Erlebnispark «Seaworld» erwirken.

Trotz der Abfuhr vor Gericht sprach PETA am Donnerstag von einem «historischen» ersten Schritt im Kampf für die Rechte von Orcas, mit dem Ziel, dass einmal «alle Tiere von der Versklavung für menschliche Unterhaltung» frei sein werden.

Die Tierschützer waren im Namen der «Seaworld»-Wale Tilikum, Katina, Kasatka, Ulises und Corky vor Gericht gezogen. Die Tiere müssten in kleinen Becken leben und täglich in den Freizeitparks des Unternehmens in Kalifornien und Florida auftreten, machte PETA geltend.


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