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Im April 2009 zum Beispiel lichtete Google Dülmen und das Kreisgebiet ab.

Google Street View: Einspruch weiter möglich

18. Oktober 2010 07:32 Uhr | Quelle: Westfälische Nachrichten

Münster - Die Einspruchsfrist gegen die Veröffentlichung von Google-Street-View-Bildern ist am Wochenende verstrichen - allerdings nur für die Einwohner der 20 größten deutschen Städte, deren Aufnahmen noch in diesem Jahr ins Internet gestellt werden sollen. "Einwohner aus anderen Städten oder Gemeinden können weiter per Online-Funktion unter www. google.de/streetview oder per Post Anträge zur Unkenntlichmachung bei uns einreichen", betont Lena Wagner, Sprecherin von Google Deutschland.

Zu diesen "anderen Städten" zählt auch Münster. Die aktuelle Anzahl eingegangener Vorabwidersprüche vermag Google nach eigenen Angaben nicht zu benennen. "Derzeit können wir noch keine seriösen Angaben über die Zahl der Anträge auf Unkenntlichmachung von Wohnungen oder Häuser abgeben. So wurden zum Beispiel Anträge doppelt eingereicht, sie bezogen sich auf andere Google-Produkte oder enthielten Fragen und Anregungen, die nichts mit Street View zu tun haben." Nach Medienberichten vom Wochenende sollen "Hunderttausende Widersprüche" eingegangen sein. Sobald die eindeutige Anzahl der Anträge feststehe, soll sie laut Google veröffentlicht werden. Entsprechend gibt es auch keine Informationen, wie viele Widersprüche aus Münster eingetroffen sind: "Wir können keine regionalen Angaben zu Anträgen auf Unkenntlichmachung machen", heißt es bei Google. Wie Stadt-Sprecher Joachim Schiek berichtet, ist in den vergangenen Monaten "eine große Zahl" von Widerspruchs-Formblättern aus der Münster-Information mitgenommen worden. Zudem habe es "gelegentlich" Anrufe gegeben, was man tun müsse, um die Publikation einer Aufnahme zu verhindern. "Ja, es gab eine Resonanz, aber ich kann sie nicht quantifizieren."


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